Dein Kontakt bei Rechtsfragen:
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Martin Griesmayr, BA
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
+43 5522 305 271
griesmayr.martin@wkv.at
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Mag. Martin Griesmayr, BA
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
+43 5522 305 271
griesmayr.martin@wkv.at
Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH
Sarah Kessler
Rathausgasse 12, 6700 Bludenz
+43 5552 30227
info@alpenregion.at
Die örtlichen Tourismusbüros in der Alpenregion Bludenz helfen bei ersten Fragen natürlich auch gerne weiter.
Montafon Tourismus GmbH
Montafonerstraße 21, 6780 Schruns
+43 506686 112
mitarbeiterservice@montafon.at
www.montafon.at/de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Montafoner Tourismusinformationen sind Dir bei Fragen auch gerne behilflich.
Bodensee-Vorarlberg Tourismus GmbH
Römerstraße 2, 6900 Bregenz
+43 5574 43443 14
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. EU -/ EWR -Bürgerinnen/-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer müssen zusätzlich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Niederlassung in Österreich die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung beantragen.
Bei der Anmeldung benötigst du folgende Dokumente:
Für die polizeiliche Anmeldung benötigt man den Reisepass oder Personalausweis und falls schon vorhanden den Miet- oder Kaufvertrag, sowie einen ausgefüllten Meldezettel und das Beiblatt.
Für weitere Informationen und Fragen stehen dir die Bürgerservice der jeweiligen Regionen und Gemeinden sowie deine Ansprechpartner der Regionen zur Verfügung.
Wenn Sie außerhalb des Krankenhauses in einer Notsituation sind, rufen Sie die Telefonnummer 144. Sie erreichen dann die zentrale Rettungsleitstelle Vorarlberg, die alles weitere für Sie organisiert. Halten Sie folgende Informationen bereit: Ihr Name und Ihre Telefonnummer, der genaue Notfallort (Adresse), Art des Notfallereignis, Patientenanzahl.
Sollten Sie ohne Rettung in ein Landeskrankenhaus kommen und rasch Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an den Nachtportier.
Die Nummer zur telefonischen Gesundheitsberatung: Unter der Rufnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erhalten Sie am Telefon Empfehlungen, was Sie am besten tun können, wenn Ihnen Ihre Gesundheit oder die Ihrer Liebsten plötzlich Sorgen bereiten.
KRANKENHÄUSER
LANDESKRANKENHAUS BLUDENZ: Spitalgasse 13, 6700 Bludenz, T. +43 5552 603 0
LANDESKRANKENHAUS FELDKIRCH: Carinagasse 47, 6800 Feldkirch, T. +43 5522 303 0
LANDESKRANKENHAUS BREGENZ: Carl-Pedenz-Str. 2, 6900 Bregenz, T. +43 5574 401 0
LANDESKRANKENHAUS HOHENEMS: Bahnhofstr. 31, 6845 Hohenems, T. +43 5576 703 0
LANDESKRANKENHAUS RANKWEIL: Valdunastr. 16, 6830 Rankweil, T. 43 5522 403 0 https://www.landeskrankenhaus.at/gesundheitsunternehmen/standorte/
KRANKENHAUS DER STADT DORNBIRN: Lustenauerstr. 4, 6850 Dornbirn, T. +43 5572 303 0
https://krankenhaus.dornbirn.at/
Für Praktische Ärzte sowie Zahnärzte in Ihrer Nähe, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin in Ihrer Region.
Der Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) ist im Bundesland Vorarlberg für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig.
Auch die Züge der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) https://www.oebb.at/ und der Montafonerbahn (mbs) https://www.montafonerbahn.at/verkehr/index.shtml ), sind in den Verkehrsverbund Vorarlberg integriert.
Kontakt Vorarlberger Verkehrsverbund
MOBILPUNKT Feldkirch / Oberes Rheintal
Herrengasse 14
6800 Feldkirch
Mo-Fr 07:30-18:00 Uhr, Sa 09:00-12:00Uhr
T. +43 5522 / 83951
Fax. +43 5522 / 73973
feldkirch@vmobil.at
www.vmobil.at
Tarife – Zonen – Linien: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=94
Der VVV Verbundraum Vorarlberg ist eingeteilt in „maximo“ und „dominos“.
maximo = gesamter Verbundraum Vorarlberg bis zu den angrenzenden Ortschaften in der Schweiz (St. Margrethen), Liechtenstein (Buchs – nur mit der Bahn und nur mit maximo), Deutschland (Lindau), Tirol (St.Anton a.A.), siehe Zonenplan. Es können alle Bus- und Bahnlinien innerhalb des Verbundraum Vorarlbergs genutzt werden – ein Ticket für ganz Vorarlberg. Es gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen von VVV / LIEmobil / OTV und die Beförderungsrichtlinien der Betreiber.
domino = die kleinste Einheit (Zone), meist eine oder mehrere Ortschaften in einem domino (siehe Zonenplan). Es können mehrere, aneinandergrenzende dominos gekauft werden (Streckenkarte). Schon ab dem vierten domino bei einer Jahreskarte ist der Preis gleich der maximo Jahreskarte.
Kartentypen: Einzelfahrkarten, Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten.
Den genauen Zonenplan von Vorarlberg finden Sie hier: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=93
Tarife – Ermäßigungen: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=114
Tariftabelle: https://www.vmobil.at/dokumente/upload/60fdb_Tariftabelle.pdf
Nachlässe – Spezielles: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=95
Erklärung Fahrscheine: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=227
Jahreskarte Maximo für Erwachsene ab 26 Jahren: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=231
Jugendliche unter 26 Jahren: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=230
Familien: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=232
Senioren und Seniorinnen: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=233
Verkaufsstellen von Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten: https://www.vmobil.at/index.php?menuid=240
Fahrpläne: https://fahrplan.vmobil.at/
In Österreich werden die Abgaben, also Steuern und Sozialversicherung, direkt vom Lohn abgezogen. Zu den Abgaben gehören z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung.
Mehr Infos auf: https://www.migration.gv.at/de/leben-und-arbeiten-in-oesterreich/oesterreich-stellt-sich-vor/einkommen-und-steuern/
Für Mitarbeiter in der Hotellerie oder Gastronomie gibt es einen Kollektivvertrag. Dort sind viele Rechte und Pflichten wie Arbeitszeit, Lohn, Urlaub usw. aufgelistet. Im Arbeitsvertrag wird noch einmal genauer beschrieben, was für den einzelnen Mitarbeiter gilt.
Mehr Informationen hier.
Wer mit seinem eigenen Auto nach Österreich kommt und hier einen Hauptwohnsitz hat darf 1 Monat ohne Anmeldung in Österreich fahren. Dann muss das Auto bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Fragen Sie Ihre Servicestelle, wo die nächste Zulassungsstelle ist.