Die Vorarlberger sind ein fleißiges Volk und arbeiten besonders gerne im Team – ganz nach unserem Motto „a great place for teamwork“. Je angenehmer und kollegialer das Arbeitsklima, umso leichter geht die Arbeit von der Hand und die Zeit vergeht wie im Flug. Dein großer Pluspunkt im Tourismus ist deine Flexibilität, denn die Chancen stehen gut, dass du frei hast, wenn andere arbeiten müssen.
Hier findest du ein paar Erklärungen zu üblichen Arbeitszeiten und Überstunden in Vorarlberg. Bei Fragen hilft dir bestimmt auch der Online Ratgeber der Wirtschaftskammer mit allen Informationen rund um Tages- und Wochenarbeitszeiten im Gastgewerbe.
Normalarbeitszeiten nach Gesetz
In Österreich ist die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetzt geregelt. Das Gesetz besagt, dass die Normalarbeitszeit in der Regel bei maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche liegt. Wenn die Normalarbeitszeit überschritten wird, entstehen zuschlagspflichtige Überstunden.
Beispiel ohne Überstunden:
Peter arbeitet von Montag bis Freitag 40 Stunden. Seine Arbeitszeit ist wie folgt verteilt (jeweils inkl. einer halbstündigen Ruhepause):
Montag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Dienstag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Freitag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Gesamt: 40 Stunden
Verteilung der Normalarbeitszeit
Die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden darf überschritten werden, wenn trotzdem die maximale Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche berücksichtigt wird und die Stunden innerhalb der Woche ausgeglichen werden. (Die tägliche Arbeitszeit darf dabei 9 Stunden nicht überschreiten.) Wie die Arbeitszeit verteilt wird und wie lange die Pausen sind, wird in der Regel im Dienstplan festgelegt.
Beispiel ohne Überstunden:
Maria arbeitet in einer Woche von Montag bis Freitag 40 Stunden. Ihre Arbeitszeit ist wie folgt verteilt (Montag bis Donnerstag jeweils inkl. einer halbstündigen Ruhepause):
Montag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Dienstag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 23.30 Uhr -> 9 Stunden
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 23.30 Uhr -> 9 Stunden
Freitag: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr -> 6 Stunden
Gesamt: 40 Stunden
Überstunden und Höchstarbeitszeit
Wenn die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche überschritten wird, fallen Überstunden an, die mit einem Zuschlag von 50 % in Geld oder Zeitausgleich abzugelten sind. Im Gastgewerbe zählen die Sonntage als Werktage. Feiertage und Sonntage, die auf Feiertage fallen, werden aber mit dem Feiertagsarbeitsentgelt vergütet.
Im Arbeitszeitgesetz sind auch die täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeiten festgelegt. Wird ein Arbeitnehmer über diese Grenzen hinaus beschäftigt, droht dem Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe. Seit 1. September 2018 liegen die Höchstgrenzen bei insgesamt 12 Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche.
Achtung: Laut Kollektivverträgen liegen die Höchstgrenzen für Arbeiter bei 55 Stunden, bei Angestellten bei 60 Stunden pro Woche. Seit 1. September 2018 dürfen Mitarbeiter nach 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich Überstunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Beispiel mit Überstunden:
Luisa arbeitet in einer Woche von Montag bis Freitag 42 Stunden (davon sind 2 Überstunden). Ihre Arbeitszeit ist wie folgt verteilt (Montag bis Donnerstag jeweils inkl. einer halbstündigen Ruhepause):
Montag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Dienstag: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 22.30 Uhr -> 8 Stunden
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 23.30 Uhr -> 9 Stunden
Freitag: 14.00 Uhr bis 23.30 Uhr -> 9 Stunden
Gesamt: 42 Stunden
Ausnahme: Wer jünger als 18 Jahre ist, darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Kollektivvertrag:
Noch mehr Info, Details und Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und Überstunden findest du im Kollektivvertrag.